AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung:
Makleraufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklerverträge und Maklergeschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber/ Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
§ 2 Haftungsbeschränkung
Da der Makler sich bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, haftet er nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behalte ich mir Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. Zwischenverpachtung ausdrücklich vor.
§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit ist in Hinblick auf den Vertragsabschluss für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügend.
Fällig wird der Provisionsanspruch ebenfalls mit Vertragsabschluss, soweit im Einzelfall keine hiervon abweichende die Fälligkeit des Provisionsanspruchs hinausschiebende Vereinbarung getroffen worden ist.
Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
Der Kunde ist und bleibt zur Zahlung der Provision in voller Höhe verpflichtet, auch wenn er den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss an einen Dritten weitergibt und dieser dann den Hauptvertrag abschließt.
§ 4 Tätigkeit für Käufer und Verkäufer
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden und damit jeweils 3,57 % einschließlich Mehrwertsteuer zu verdienen.
§ 5 Provisionshöhe
1. An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen.
Die Provision beträgt bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Eigentumswohnungen vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt.
2. Vermietung und Verpachtung
Bei Wohnraum beträgt die Provision 2, 38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Sofern individuelle Absprachen vertraglich festgelegt wurden, so gelten diese.
§ 6 Vorkenntnis des Kunden
Sollte seitens des Kunden Vorkenntnis über Vertragsgelegenheit und Vertragsbereitschaft bestehen und dieser Umstand mir nicht in angemessener Zeit mitgeteilt werden, so ist der Kunde zum Einsatz der konkreten Aufwendungen und allgemeinen Geschäftskosten verpflichtet.
§ 7 Anwesenheit bei Vertragsabschluss
Mir steht grundsätzlich das Recht zu, bei dem notariellen oder auch nur schriftlichen Vertragsabschluss anwesend zu sein. Ich erhalte unmittelbar nach Vertragsabschluss eine einfache Abschrift des jeweiligen Vertrages.
§ 8 Informationspflichten
Sofern aufgrund meiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Auftraggeber mit Dritten direkte Vertragsverhandlungen führt, ist auf meine Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber hat mich unverzüglich über den Inhalt der geführten Vertragsverhandlungen in Kenntnis zu setzen.
Sollte sich ein Auftrag erledigt haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mir dies unverzüglich mitzuteilen.
Der Makler hat dem Kunden sämtliche Informationen zu geben, die aus der Sicht des Maklers für die Entscheidung des Kunden über den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können. Der Makler ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen zu betreiben.
§ 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in Leipzig.
Für den Maklerauftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerauftrages oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann diejenige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.